BGH, Urteil vom 16. 6. 2010 – VIII ZR 280/09; LG Berlin (Lexetius.com/2010,2188) = WuM 2010, 478 Haben die Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die anteiligen Kosten für künftige Schönheitsreparaturen nach einem Kostenvoranschlag des Vermieters oder eines Fachbetriebs zu zahlen hat, so schuldet der Mieter den Abgeltungsbetrag
Weiterlesen ... →Die Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparatur bleibt auch dann bestehen, wenn deren Durchführung eigentlich sinnlos ist, weil die Mietwohnung beispielsweise abgerissen oder ein Totalumbau geplant wird. Insoweit soll eine ungerechtfertigte Bereicherung des Mieters vermieden werden. Der Mieter muss zwar nicht die sinnlosen Arbeiten durchzuführen, es ist aber
Weiterlesen ... →1) Klausel ist wirksam, die Schönheitsreparaturen wurden aber nicht durchgeführt: Hat ein Mieter trotz Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen diese zum Übergabetermin nicht ausgeführt, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Nachdem der Vermieter dem Mieter eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat (genaue Bezeichnung der durchzuführenden Arbeiten angeben!) und
Weiterlesen ... →Die Ausgestaltung der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen darf dem Mieter keine wirtschaftlichen Belastungen auferlegen, die dieser nicht durch sein eigenes Verhalten beeinflussen kann. Hier nun lässt sich die Verbindung zu der jüngeren Rechtsprechung des BGH ziehen, die in einer Reihe von Entscheidungen den Rahmen abgesteckt hat,
Weiterlesen ... →BGH, Urteil vom 6. November 2013 – VIII ZR 346/12 Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels (Bestätigung des Senatsurteils vom 21. November 2012 – VIII ZR 46/12, NJW 2013, 775). Aus den Gründen: (…) Bei der dem Tatrichter obliegenden Prüfung, ob die konkret vom
Weiterlesen ... →AG Dannenberg (Elbe), Beschluss vom 22.11.2013 – 51 F 117/13 UK In der Familiensache … / … hat das Amtsgericht – Familiengericht – Dannenberg (Elbe) durch den Richter am Amtsgericht Dr. P. am 22.11.2013 beschlossen: 1. Die Kosten des Verfahrens der Auskunftsstufe trägt der Antragsgegner. 2. Der
Weiterlesen ... →Nach dem Urteil des BGH vom 28. 6. 2006 – VIII ZR 124/05 beschränkt sich die Verpflichtung zur „besenreinen“ Rückgabe der Mietwohnung auf die Beseitigung grober Verschmutzungen, siehe auch LG Saarbrücken, WuM 1998, 689 f.; LG Wiesbaden, WuM 2001, 236, 237; Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau bei
Weiterlesen ... →Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 – L 6 AS 130/13 – Ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger europarechtswidrig. [quote] Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat erneut in einem Berufungsverfahren über den Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) entschieden. Die Kläger, eine rumänisches Familie mit einem
Weiterlesen ... →Wenn weiter nichts vereinbart wurde, beziehen sich die Schönheitsreparaturen nur auf Räume des Wohnbereichs. Ausgeschlossen sind daher Keller, Speicher, Treppenhaus, Garage oder auch ein eventuell vorhandener Balkon. Etwas anderes gilt nur, wenn im Mietvertrag „Nebenräume“ oder „sonstige Räume“ genannt sind. Dann sind auch Kellerräume oder „sonstige Räume“
Weiterlesen ... →Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.11.2013 – 137 C 262/13 Leitsätze: „Bei Kopierbörsenfällen ist der Gerichtsstand gem. § 32 ZPO nicht überall anzunehmen, auch nicht bei Säumnis des Beklagten“ Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin
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