Inkassoschreiben der Brandes Rechtsanwälte für Webbilling AG
Aktuell liegt uns ein Inkassoschreiben der Brandes Rechtsanwälte vor.
Geltend gemacht wird eine Forderung der Webbillings AG für eine angebliche Registrierung unseres Mandanten auf der Internetseite xpartner.com. Gefordert wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 39,90 €.
Neben der Hauptforderung werden Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren etc., aufgelaufene Zinsen sowie Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Es soll unter Angabe der persönlichen Daten unseres Mandanten auf dem Internetportal xpartner.com ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung geschlossen worden sein.
Dies sehen wir anders und halten die Forderung für ungerechtfertigt.
Nach § 312g Abs. 3 Satz 1 BGB hat der Unternehmer die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Nach § 312g Abs. 4 BGB kommt ein Vertrag nach § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Die vorgenannten Voraussetzungen wurden hier jedoch auf der Internetseite xpartner.com nicht eingehalten. Vielmehr wird mit einer 100% igen kostenlosen Mitgliedschaft geworben.
Aktueller Hinweis in eigener Sache
Die Rechtsanwälte Beier & Beier weisen darauf hin, dass sie in keinem tatsächlichem oder rechtlichen Verhältnis zur Webbilling AG oder den Brandes Rechtsanwälten stehen.
Wir vertreten ausschließlich Mandanten, die von der Webbilling AG zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen aufgefordert werden.
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