Arbeitsrecht
Die Sozietät Beier & Beier unterstützt Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber durch Rechtsberatung und Vertretung in den anfallenden Fragen des Arbeitsrechts.
Einige Beispiele:
Arbeitnehmer:
Ihnen droht der Verlust des Arbeitsplatzes? Sie möchten eine Abmahnung Ihres Arbeitgebers nicht hinnehmen? Sie möchten die Formulierung eines Arbeitszeugnisses überprüfen lassen? Sie benötigen juristischen Beistand, weil Sie an Ihrem Arbeitsplatz gemobbt werden? Ihr Arbeitgeber fordert Schadensersatz von Ihnen, weil Sie Firmeneigentum während der Arbeitszeit beschädigt haben? Ihr Arbeitgeber fordert von Ihnen die Unterzeichnung eines Änderungsvertrages mit geringerem Lohn?
Arbeitsrechtliche Problemstellungen sind vielschichtig und können auf den gesamten Lebensbereich des Betroffenen ausstrahlen. Zukünftig besteht die Gefahr, nach einem Arbeitsplatzverlust und anschließender einjähriger Arbeitslosigkeit, in das Arbeitslosengeld II auf Sozialhilfeniveau herabgestuft zu werden. Daher gilt es in erster Linie, den vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern.
Arbeitgeber:
Ihre Auftragslage wird zunehmend schlechter und Sie sehen Sich gezwungen Personal abzubauen? Sie möchten einen Arbeitnehmer abmahnen? Sie möchten für einen Arbeitnehmer ein qualifiziertes (möglichst individuelles) Arbeitszeugnis erstellen (lassen)? Sie brauchen rechtliche Beratung in Bezug auf ein schlechtes Betriebsklima / Mobbing in Ihrem Betrieb? Sie möchten Schadensersatz von Ihrem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls? Sie möchten einen Änderungsvertrag mit Ihren Arbeitnehmern schließen? Sie brauchen rechtliche Vertretung im Kündigungsschutzprozeß? Sie benötigen umfassende Beratung zur Ausarbeitung rechtlich einwandfreier Arbeitsverträge?
Die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte der Sozietät Beier & Beier liegen grundsätzlich beim:
- Arbeitsvertragsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Sozialpläne
Im Einzelnen:
Kündigungsschutzklage
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten und möchten sich hiergegen wehren. Sie möchten zunächst eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten? Steht Ihnen eine Abfindung zu und wenn ja, in welcher Höhe? Diese und andere Fragen werden sich zwangsläufig stellen.
Bitte beachten Sie, daß nach Zugang einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen Klage erhoben werden muß.
Lohnansprüche
Sie waren krank und haben daher von Ihrem Arbeitgeber zu wenig Lohn erhalten. Ihr Arbeitgeber hat während Ihrer Krankheit einfach die Lohnfortzahlung gesenkt. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wurde falsch berechnet. Sie möchten genau wissen, wieviel Lohn Ihnen tatsächlich zusteht und wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können?
Wir benötigen von Ihnen:
- Arbeitsvertrag nebst Zusatzvereinbarungen
- Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge (falls vorhanden)
- Lohn- und/oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Sämtliche Kündigungsschreiben
- Bisherige Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber
- Abmahnungen (sofern welche ausgesprochen wurden)
Senden Sie uns diese Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zu.
Sozietät Beier & Beier
Rechtsanwaltskanzlei
Gröpelinger Heerstr. 387
28239 Bremen
Tel.: 0421 – 3802910
Fax: 0421 – 3802911
E-Mail: kanzleibeier@web.de
http://www.kanzleibeier.eu
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Sachverhalt auch einfach per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. In diesem Fall kann die rechtliche Begutachtung jedoch nur auf der Grundlage Ihrer Angaben erfolgen.
Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular
Zudem benötigen wir von Ihnen noch folgende Angaben:
- Ihr Geburtsdatum
- Seit wann sind Sie in dem Betrieb beschäftigt?
- Aus welchem Grund wurden Sie gekündigt?
- Sind Sie schwerbehindert?
- Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Arbeitgeber?
- Besteht ein Betriebsrat und falls ja: wurde dieser zur Kündigung angehört?
- Gab es vorher bereits Probleme und Abmahnungen?