BFH, Urteil vom 18.05.2017 – VI R 9/16 Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18.05.2017 sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehbar. Aus der Pressemitteilung Nr. 53 vom 16. August 2017 Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr
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