VG Regensburg, Urteil vom 27. Mai 2014 – RO 4 K 14.423 – Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist in der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung
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