Das Inkassounternehmen Debcon mahnt wieder ab
Aktuell erreicht uns erneut ein Inkassoschreiben der Debcon GmbH.
Darin wird zunächst mitgeteilt, dass sich die angeblichen Ansprüche gegen unseren Mandanten aufgrund einer Filesharing Abmahnung auf Euro 1.286,80 zzgl. weiterer Kosten und Zinsen seit Fälligkeit belaufen sollen. Der Beitreibungsauftrag bestehe unverändert fort.
Weiter ausgeführt wird, dass nach der Durchführung von über 35.000 gerichtlichen Mahnverfahren und den damit verbundenen streitigen Verfahren bei Widerspruch und Zwangsvollstreckungen zwecks Realisierung der Ansprüche in 2013, keine Möglichkeit mehr gesehen werde, zu einer außergerichtlichen Klärung mit unserem Mandanten zu kommen. Man wolle nunmehr auch in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten. Der Anspruch werde dann verzinst geltend gemacht.
Darüber hinaus habe unser Mandant die damit verbundenen Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) in voller Höhe zu erstatten.
Zur Vermeidung weiterer von unserem Mandnaten zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten wurde die Gelegenheit gegeben, durch Zahlung in Höhe von EUR 200,00 bis spätestens zum 30.03.2014 diese Sache vollständig und abschließend wegzufertigen.
Auftragsgemäß werden wir das „Angebot“ der Debcon dankend ablehnen und es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen. Wir sind gespannt, ob die vermeintlichen Ansprüche tatsächlich geltend gemacht werden!
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