OLG Hamm · Beschluss vom 14. Oktober 2014 · Az. 6 WF 110/14 Leitsätze: Im Umgangs- und Sorgerechtsverfahren sind vor Anrufung des Gerichts die Beratungsmöglichkeiten des Jugendamtes zu nutzen. Ein ohne Einschaltung des Jugendamtes erhobener gerichtlicher Antrag ist daher in der Regel mutwillig, so dass Verfahrenskostenhilfe zu
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