Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.12.2013 – 14 UF 166/13 Leitsätze: Nutzungsentgeltpflicht des bei Trennung in der gemeinschaftlichen Immobilie verbleibenden Ehegatten erst nach eindeutigem Verlangen einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung i.S.v. § 745 Abs. 2 BGB, welches ihn vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ stellen muss (Anschluss an OLG
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