Indizien, die auf einen gestellten Verkehrsunfall schließen lassen In der Rechtsprechung sind Indizien aufgestellt worden, die darauf hindeuten, dass ein Verkehrsunfall nicht im eigentlichen Sinne stattgefunden haben soll, nämlich um ein zufälliges und nicht beabsichtigtes Ereignis. Zwar trifft den auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer des Schädigers
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