Businessman Reading Newspaper © apops - Fotolia.com

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Aktuelle und interessante News kurz erwähnt

Wir informieren Sie kontinuierlich über aktuelle interessante Urteile und Grundsatzentscheidungen sowie über Neuigkeiten rund um unsere Kanzlei.

Einige von uns erstrittene Urteile und Beschlüsse können Sie hier nachlesen….

Besuchen Sie uns daher regelmäßig auf unserer Seite.

Nachfolgend informieren wir Sie über aktuelle Urteile aus den verschiedenen Rechtsgebieten.

Besuchen Sie auch unsere Urteilsübersicht.

 

SG Bremen: Verpflichtung des Jobcenters zur Bescheidung eines Antrags auf Erstattung von Klassenfahrtkosten, selbst wenn eine blaue Karte vorlieg

SG Bremen, Gerichtsbescheid vom 30.09.2014 – S 18 AS 878/14 Sozialgericht Bremen Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid In dem Rechtsstreit …, vertreten durch … Bremen, Kläger, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, Az.: – F/2013/022 – gegen Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer,

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OLG Köln: Prinzipiell entspricht ein Besuch der Großeltern dem Kindeswohl, selbst wenn die Großeltern im Ausland leben

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.06.2004 – 4 WF 4/04 – Tenor: 1. Der Antragsgegnerin wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H. T. in C bewilligt. 2. Dem Antragsteller wird zur Rechtsverteidigung gegen die Beschwerde der Antragsgegnerin unter Beiordnung von Rechtsanwältin I in

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Neues zur Filesharing – Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München (Escape Plan)

Filesharing Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte Es liegt uns eine Filesharing – Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH vor. Sie wird anwaltlich vertreten durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Escape Plan“ durch unerlaubtes Zurverfügungstellen in so genannten Tauschbörsen

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AG Bremen: Zur Aufnahme des Kindes im Haushalt der Tante zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung

Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 04.,09.2014 – 68 F 1556/14 EASO In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge für …. Beteiligte: 1. … 2. … 3. … 4. … Verfahrensbevollmächtigte: zu 3 und 4 Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen Geschäftszeichen: H/2014/017 5. Amt für

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SG Bremen: Zur Übernahme der Kosten des Widerspruchsverfahrens und zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahrens

SG Bremen, Gerichtsbescheid vom 26.08.2014 – S 22 AS 1313/13 Sozialgericht Bremen IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID In dem Rechtsstreit S. Z., Bremen, Klägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Beier & Beier, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, Az.: – F/2012/057 (2) – gegen Jobcenter Bremen, vertreten durch den Geschäftsführer, Doventorsteinweg

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BGH: Auch gegen das Jugendamt kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn der Kindesumgang nicht zu Stande kommt.

BGH, Beschluss vom 19.02.2014 – XII ZB 165/13 BGB §§ 1684, 1837 Abs. 3 Satz 2; FamFG § 89 a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen

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AG Bremen: Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge vorläufig entzogen und dem Kindesvater übertragen.

AG Bremen, Beschluss vom 08.08.2014 – 68 F 2177/14 EASO Amtsgericht Bremen Beschluss In der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für L. K., geboren am … in Bremen, – Betroffener – vertreten durch die Verfahrensbeiständin Frau Dipl.-Päd. W. H., Lilienthal Beteiligte: 1. Amt für Soziale Dienste Sozialzentrum

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BVerfG: Beim Eingriff in das Elternrecht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten

BVerfG, Entscheidung vom 8.3.2012 – 1 BvR 206/12 Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 08.03.2012 erneut entschieden, dass wegen des Eingriffs in das Elternrecht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten ist. Bei den in Betracht zu ziehenden Maßnahmen muss das Mittel gewählt werden, das am wenigsten

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